Benutzungsordnung und Gebührenverzeichnis

 

 

Benutzungsordnung

 

Benutzungsordnung für die Gemeindebücherei Schondorf

§ 1 Allgemeines

(1) Die Gemeindebücherei Schondorf ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Schondorf. Sie dient der allgemeinen Bildung und Information, der Aus-, Weiter- und Fortbildung, der Leseförderung, der Kommunikation sowie der Freizeitgestaltung. Es werden Bücher, Zeitschriften, Tonträger und andere Medien zum Teil auch digital zur Verfügung gestellt.

(2) Jeder ist berechtigt, die Bücherei und ihre Angebote im Rahmen dieser Benutzungsordnung auf öffentlich-rechtlicher Grundlage zu benutzen. Die Benutzungsordnung gilt auch für nicht angemeldete Besucher/innen.

(3) Die Benutzung der Bücherei ist grundsätzlich unentgeltlich. Entgelte für besondere Leistungen sowie Säumnisgebühren werden nach der zu dieser Benutzungsordnung gehörenden Gebührenordnung in der jeweils gültigen Fassung erhoben.

§ 2 Öffnungszeiten

(1) Die Öffnungszeiten der Bücherei werden durch Aushang bekannt gemacht.

§ 3 Benutzerverhältnis

Die Rechtsbeziehungen zwischen Benutzer und der Gemeindebücherei Schondorf richten sich nach dem Privatrecht.

§ 4 Anmeldung

(1) Die Anmeldung erfolgt persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder eines anderen amtlichen Lichtbildausweises mit Adressnachweis.

(2) Minderjährige können ab Schuleintritt selbst Benutzer werden. Die Mediennutzung von Kindern bis zum Schuleintritt erfolgt über den Büchereiausweis eines Elternteils / Sorgeberechtigten.

Kinder und Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr bedürfen des schriftlichen

Einverständnisses der/des Erziehungsberechtigten.

(3) Der Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter erkennt die Benutzungsordnung der

Gemeindebücherei Schondorf an. Bei Kindern und Jugendlichen verpflichten sich die Erziehungsberechtigten bzw. der gesetzliche Vertreter zur Haftung für den Schadensfall und zur Begleichung anfallender Entgelte und Gebühren.

§ 5 Datenschutz

Die personenbezogenen Daten (Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, Anschrift (bei Minderjährigen zusätzlich die Namen und Anschrift der Sorgeberechtigten) werden unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert und verarbeitet. Die Benutzerin/Der Benutzer bestätigt mit ihrer/seiner Unterschrift, die Benutzungsordnung zur Kenntnis genommen zu haben und vollumfänglich anzuerkennen. Mit der Unterschrift wird gleichzeitig die Zustimmung zur Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß der Datenschutzbestimmung erteilt.

§ 6 Bibliotheksausweis

(1) Die Benutzung der Gemeindebücherei Schondorf ist nur mit einem gültigen Büchereiausweis möglich.

(2) Der Büchereiausweis wird bei der Anmeldung ausgestellt.

(3) Der Büchereiausweis ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum der Gemeindebücherei Schondorf. Sein Verlust ist der Bücherei unverzüglich anzuzeigen. Der Ausweisinhaber bzw. sein gesetzlicher Vertreter haftet für Kosten, die durch Missbrauch des Büchereiausweises entstehen.

(4) Für die Ausstellung eines neuen Büchereiausweises als Ersatz für einen abhanden gekommenen oder beschädigten Ausweis wird ein Entgelt erhoben.

(5) Der Benutzer hat der Bücherei Änderungen seines Namens oder seiner Anschrift/Kontaktdaten unverzüglich mitzuteilen.

§ 7 Ausleihe, Vorbestellung, Verlängerung

(1) Gegen Vorlage des Büchereiausweises können Medien für die festgelegte Leihfrist entliehen werden.

(2) Die Leihfrist beträgt für Bücher, Hörbücher und Spiele 4 Wochen, für Tonies 2 Wochen und für Zeitschriften und DVDs jeweils 1 Woche.

Die Gemeindebücherei Schondorf kann im begründeten Einzelfall oder für bestimmte Medienarten abweichende Leihfristen festlegen.

(3) Die Leihfrist kann, sofern keine Vorbestellung vorliegt, verlängert werden. Einzelne Medienarten können von der Verlängerungsmöglichkeit ausgenommen werden. Die Verlängerungsfristen betragen für Bücher, Hörbücher und Spiele 2 mal 2 Wochen. Die Leihfrist für Tonies, Zeitschriften und DVDs kann nicht verlängert werden.

(4) Medien, die zum Informationsbestand gehören oder aus anderen Gründen nur in den Räumen der Gemeindebücherei Schondorf benutzt werden sollen, können dauernd oder vorübergehend von der Ausleihe ausgeschlossen werden.

(5) Ausgeliehene Medien können kostenfrei in der Bücherei oder im Internet

https://webopac.winbiap.net/schondorf vorbestellt oder reserviert werden.

Sobald sie bereitstehen, wird der Benutzer benachrichtigt. Die Medien bleiben für die Dauer von vier Werktagen reserviert.

(6) Bei Überschreitung der Leihfrist ist eine Säumnisgebühr zu entrichten, unabhängig davon, ob eine schriftliche Mahnung erfolgte. Bei schriftlicher Mahnung sind zusätzlich die Portokosten zu erstatten.

(7) Säumnisgebühren und sonstige Forderungen werden ggf. gerichtlich geltend gemacht.

(8) In Einzelfällen sowie bei großer Nachfrage kann die Zahl der Ausleihen begrenzt und die Leihfrist verkürzt werden.

(9) Bei der Entleihung von Medien und der Benutzung sonstiger Bibliotheksmaterialien sind die Bestimmungen des Urheberrechtschutzes zu beachten.

§ 8 Kosten

(1) Die Benutzung der Medien in den Räumen der Gemeindebücherei Schondorf ist unentgeltlich.

(2) Beim Überschreiten der Leihfrist werden Kosten erhoben. Diese sind im jeweils gültigen Gebührenverzeichnis ausgewiesen.

§ 9 Behandlung der Medien, Haftung

(1) Bücher und andere Medien sind sorgfältig zu behandeln. Für Beschädigung und Verlust ist die Benutzerin/der Benutzer schadenersatzpflichtig.

(2) Vor jeder Ausleihe sind die Medien von der Benutzerin/vom Benutzer auf offensichtliche Mängel hin zu überprüfen.

(3) Verlust oder Beschädigung der Medien sind der Bücherei anzuzeigen. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen.

(4) Eine Weitergabe der Medien an Dritte ist nicht gestattet.

(5) Die Gemeindebücherei Schondorf haftet nicht für Schäden, die durch Benutzung von Hard- und Software der Bücherei an Daten, Dateien und Hardware der Benutzer entstehen. Dies gilt auch für Schäden an Geräten, die durch Benutzung von Medien aus der Bücherei entstehen.

§ 10 Schadenersatz

(1) Art und Höhe der Ersatzleistung bestimmt die Bücherei nach pflichtgemäßem Ermessen.

(2) Der Schadenersatz bemisst sich bei Beschädigungen nach den Kosten der Wiederherstellung, bei Verlust nach dem Wiederbeschaffungswert. Für die Einarbeitung eines Ersatzexemplars wird ggf. eine Gebühr erhoben.

§ 11 Aufenthalt in den Bibliotheksräumen

(1) In den Räumen der Gemeindebücherei Schondorf hat sich jeder so zu verhalten, dass andere Benutzer nicht gestört oder behindert werden.

(2) Rauchen, sowie das Verzehren von Speisen und Getränken ist in der Bücherei nicht gestattet.

(3) Für verlorengegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände der Benutzer übernimmt die Bibliothek keine Haftung.

(4) Der Benutzer hat den Anordnungen, die in Ausführung dieser Benutzungsordnung und zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit des Büchereibetriebes erlassen werden, unverzüglich Folge zu leisten. Das Hausrecht nimmt die Bibliotheksleitung wahr. Es kann delegiert werden.

§ 12 Ausschluss von der Benutzung

Benutzer, die gegen diese Benutzungsordnung verstoßen, können zeitweise oder dauernd von der Benutzung der Bücherei ausgeschlossen werden. In diesem Fall ist der Büchereiausweis zurück zu geben.

§ 13 Haftungsausschluss

Die Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die dem Benutzer beim Gebrauch der Bibliotheksräume einschließlich der Nebenräume und Eingänge, sowie der zur Verfügung gestellten Gegenstände entstehen, wird im Rahmen des geltenden Rechts ausgeschlossen. Für erteilet Auskünfte wird jedwede Haftung ausgeschlossen.

 

§ 14 Nutzungsbedingungen für Internet- und EDV-Arbeitsplätze

(1) Der Internet- und Benutzerarbeits-PC steht allen Büchereibesuchern nach Rücksprache mit den Bibliotheksmitarbeitern zur Verfügung. Die Nutzungsdauer wird von der Büchereileitung festgelegt.

(2) Die Gemeindebücherei Schondorf haftet nicht:

a. für Folgen von Verletzungen des Urheberrechts durch Benutzer

b. für Folgen von Vertragsverpflichtungen zwischen Benutzern und Internetdienstleistern

c. für Schäden, die einer Benutzerin/ einem Benutzer auf Grund von fehlerhaften Inhalten der von ihm benutzten Medien entstehen

d. für Schäden, die einer Benutzerin/ einem Benutzer durch die Nutzung der Bibliotheksarbeitsplätze und der dort angebotenen Medien an Dateien oder Medienträgern entstehen

e. für Schäden, die einer Benutzerin/ einem Benutzer durch Datenmissbrauch Dritter auf Grund des unzureichenden Datenschutzes im Internet entstehen.

(3) Die Gemeindebücherei Schondorf schließt Gewährleistungen aus, die sich auf die Funktionsfähigkeit der von ihr bereitgestellten Hard- und Software und die Verfügbarkeit der von ihr an diesen Arbeitsplätzen zugänglichen Informationen und Medien beziehen.

(4) Die Benutzerin/ Der Benutzer verpflichtet sich:

a. die gesetzlichen Regelungen des Straf- und Jugendschutzgesetzes zu beachten und gesetzeswidrige Informationen weder zu nutzen noch zu verbreiten. Das Aufrufen rechtswidriger Inhalte (z.B. pornografische, rassistische und gewaltverherrlichende Darstellungen) im Internet ist untersagt.

b. keine Dateien und Programme der Bücherei oder Dritter zu manipulieren

c. keine geschützten Daten zu manipulieren

d. die Kosten für die Beseitigung von Schäden, die durch ihre Benutzung an den Geräten und Medien der Bücherei entstehen, zu übernehmen

e. bei Weitergabe ihrer Zugangsberechtigungen an Dritte alle dadurch entstehenden Schadenskosten zu übernehmen

f. das Empfangen, Lesen und Versenden von E-Mails am Internet- Arbeitsplatz nur über Drittanbieter abzuwickeln.

(5) Es ist nicht gestattet:

a. Änderungen in den Arbeitsplatz- und den Netzkonfigurationen durchzuführen

b. technische Störungen selbstständig zu beheben

c. Programme und Dateien von mitgebrachten Datenträgern oder aus dem Netz an den Arbeitsplätzen zu installieren oder zu speichern

d. Am Internet-Arbeitsplatz kostenpflichtige Inhalte aufzurufen oder zu nutzen

e. Am Internet-Arbeitsplatz Bestellungen von Waren aufzugeben bzw. Käufe und Verkäufe über das Internetabzuwickeln.

§15 Inkrafttreten

Die Benutzungsordnung tritt ab sofort in Kraft.

 

Schondorf, den 22.12.2021

gez. Alexander Herrmann

1. Bürgermeister

 

 

Gebührenverzeichnis

 

Für die Benutzung der Bibliothek, für Leihfristüberschreitungen, Beschädigungen und Sonderleistungen werden wie folgt Gebühren erhoben: 

Leserausweis

Jahresgebühr: Erwachsene:                   15,00 €

Schüler und Studenten:                      kostenfrei

(ab 6 Jahre -  bis 25 Jahre)

Gebühr für Ersatzausweis                        2,50 €  

Leih- und Versäumnisgebühren

Die Versäumnisgebühren für das Überschreiten der Leihfrist von allen Medien betragen pro angefangener Woche 0,50 €.

Die Leihgebühr für DVDs beträgt 1 €.

Kostenersatz bei Beschädigung oder Verlust eines Mediums

In der Regel müssen die jeweiligen Medien ersetzt werden. In welcher Form liegt im Ermessen der Büchereileitung. Grundsätzlich muss bei Verlust oder Beschädigung eines Mediums immer Rücksprache gehalten werden. 

Fernleihe 

Bei Bestellungen über die Fernleihe werden pro Medium eine Gebühr in Höhe von 2,50 € berechnet. Darüber hinaus sind Kosten, die von der auswärtigen Bibliothek in Rechnung gestellt werden, vom Benutzer zu tragen.

  

Das Gebührenverzeichnis tritt ab 01.01.2022 in Kraft.

 

Schondorf, den 22.12.2021

gez. Alexander Herrmann

1. Bürgermeister

 

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